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BGH, 14.05.1965 - 4 StR 222/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Annahme von Tatmehrheit zwischen zwei Widerstandshandlungen gegen an verschiedenen Stellen eingesetzte, etwa 500 m voneinander entfernte Polizeistreifen - Anforderungen an den Umfang der Veneinung einer fortgesetzten Handlung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 26.05.1933 - I 1067/21
Welche Grenzen ergeben sich aus den Vorschriften der §§ 331, 358 Abs. 2 StPO. für …
- RG, 25.03.1919 - II 3/19
1. Zum Begriff des Verwendens beschlagnahmter Gegenstände des Kriegsbedarfs. 2. …
Auszug aus BGH, 14.05.1965 - 4 StR 222/65
Sollte die Kammer der Auffassung gewesen sein, der Gesamtvorsatz des Angeklagten und damit der Fortsetzungszusammenhang sei jedenfalls deswegen unterbrochen, weil der Angeklagte am 19. Januar von der Polizei festgestellt und angezeigt worden war, so mußte sie das näher begründen (RGSt 53, 42, 44; 66, 45, 46, 47,LK Vorb. B III 2 f cc zu § 73 StGB).